15.09.2011 11:53
Google Analytics mit dem Segen der deutschen Datenschützer!
Endlich ist es offiziell: Google Analytics kann jetzt mit dem Segen der deutschen Datenschützer eingesetzt werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Die Verwendung von Google Analytics muss in den Datenschutzbestimmungen der Website erwähnt werden
- Die IP-Adresse darf nur verkürzt übermittelt werden
- Die Datenschutzbestimmungen auf der Website müssen einen Hinweis darauf enthalten, wie die Protokollierung deaktiviert werden kann
Zudem muss der Website-Betreiber die neuen Nutzungsbedingungen von Google Analytics akzeptieren.
Das ist eine gute Nachricht für Website-Betreiber, weil nun endlich das mächtige Werkzeug Google Analytics (kostenlos verfügbar) ohne Bedenken eingesetzt werden kann. Damit stehen der Optimierung des Online-Marketings alle Türen offen.
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