15.09.2011 11:53

Google Analytics mit dem Segen der deutschen Datenschützer!

Endlich ist es offiziell: Google Analytics kann jetzt mit dem Segen der deutschen Datenschützer eingesetzt werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

 

  • Die Verwendung von Google Analytics muss in den Datenschutzbestimmungen der Website erwähnt werden
  • Die IP-Adresse darf nur verkürzt übermittelt werden
  • Die Datenschutzbestimmungen auf der Website müssen einen Hinweis darauf enthalten, wie die Protokollierung deaktiviert werden kann

 

Zudem muss der Website-Betreiber die neuen Nutzungsbedingungen von Google Analytics akzeptieren.

 

Das ist eine gute Nachricht für Website-Betreiber, weil nun endlich das mächtige Werkzeug Google Analytics (kostenlos verfügbar) ohne Bedenken eingesetzt werden kann. Damit stehen der Optimierung des Online-Marketings alle Türen offen.

 

> Sprechen Sie uns an

 

Link zum Blog-Eintrag bei Google

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